Wir sind eine Praxisgemeinschaft aus drei Privatpraxen (Frau Dr. Krämer, Frau Pötter, Frau Thomanek) und einer Praxis mit Kassenzulassung (Frau Hoge).
Bei Privatpatienten rechnen wir nach der Gebührenordnung für Psychologen (GOP) ab. Bei gesetzlich versicherten Patienten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten der Behandlung bei Therapeuten mit einer Kassenzulassung.
Fast alle privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie bei approbierten Psychologischen Psychotherapeuten. Da sich die privaten Krankenversicherungen in ihren Vertragsbedingungen unterscheiden, empfehlen wir eine kurze Rücksprache mit Ihrer Versicherung vor Beginn der Therapie.
Auch eine Kostenübernahme durch die Beihilfestelle ist bei Psychologischen Psychotherapeuten in der Regel problemlos möglich.
Sind Ihre psychischen Symptome unmittelbar Folge eines Arbeitsunfalls, übernimmt die Berufsgenossenschaft in vielen Fällen die Kosten einer Therapie. Hierzu erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Berufsgenossenschaft.
Natürlich besteht auch die Möglichkeit, die Kosten für eine Therapie als Selbstzahler zu übernehmen. Hierzu kontaktieren Sie uns gerne, wir besprechen dann die anfallenden Kosten.
Folgende Fragen könnten Sie bereits vorab mit Ihrer privaten Krankenkasse/ Beihilfestelle/ Berufsgenossenschaft klären:
- Ist eine ambulante Therapie bei einem Psychologischen Psychotherapeuten Bestandteil meines Versicherungsvertrages?
- Werden alle Kosten erstattet oder wird nur ein bestimmter Prozentsatz übernommen?
- Gibt es eine Erstattungshöchstgrenze pro Sitzung oder pro Jahr?
- Werden probatorische Sitzungen (Erstgespräche) erstattet? Wenn ja, in welcher Höhe?
- Wird für die Kostenübernahme ein Konsiliarbericht (fachärztliche Notwendigkeitsbescheinigung) benötigt? Wenn ja, woher bekomme ich dieses Formular?
- Muss vor Beginn der Therapie ein Bericht des Psychotherapeuten zum Antrag auf Psychotherapie eingereicht werden?
- Gibt es weitere Anforderungen, die vor/während einer Therapie erbracht werden müssen?